Kostenerstattungsverfahren der TK für die Behandlung und Psychotherapie in der BetaGenese
Viele gesetzliche Krankenkassen haben sogenannte Vertragshäuser, in welchen die Versicherten bei bestimmten Erkrankungen behandelt werden müssen. Eine Ausnahme ist hier die Techniker Krankenkasse. Hier zeigt uns die Erfahrung, dass sie Kostenvoranschläge, die wir stellen, in der Regel von der Krankenkasse getragen werden. So gibt die Techniker Krankenkasse ihren Versicherten mehr Freiheit, wenn es um die Wahl der geeigneten Klinik für psychosomatische Symptomkomplexe geht.
Wann übernimmt die TK die Kosten für eine Psychotherapie?
Voraussetzung für die Kostenübernahme der TK – Techniker Krankenversicherung – für die Psychotherapie ist eine vorliegende seelische Erkrankung. Ebenfalls muss die professionelle Behandlung durch qualifizierte Therapeutinnen und Therapeutin gewährleistet sein. Dazu zählen:
- Ärzte und Ärztinnen mit psychotherapeutischer Zulassung
- Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen
- Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und -Therapeutinnen
Die BetaGenese Klinik für Psychosomatik und Psychiatrie erfüllt alle Voraussetzungen der Krankenkassen – so auch der gesetzlichen Techniker Krankenkasse – für die psychosomatische Vollversorgung.
Durch eine Differenzialdiagnose erhalten unsere Patientinnen und Patienten einen individuell auf die seelische Erkrankung zugeschnittenen Therapieplan. Für die Diagnose einer psychosomatischen Erkrankung ist eine vollständige psychiatrische Diagnostik entscheidend. Sie besteht aus:
- einem Anamnese-Gespräch, in dem die psychischen und körperlichen Beschwerden sowie die individuellen Lebensumstände besprochen werden.
- Auch eine körperliche Untersuchung ist Teil der Diagnose, um somatische Beschwerden abzuklären und Multimorbiditäten (körperliche Begleiterkrankungen) zu identifizieren.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen: Allgemeines zur Erstattungsfähigkeit
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Patientinnen und Patienten, die sich in einer Privatklinik behandeln lassen möchten, nur jene Kosten, die auch bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus entstanden wären. Die Differenz, die hierbei entsteht, muss die Patientin bzw. der Patient tragen.
Die Berechnungsgrundlage der Kosten einer stationären Behandlung in der Privatklinik für den jeweiligen Tagessatz orientiert sich in der Regel an einer vergleichbaren Klinik in Wohnortnähe. Auf dieser Grundlage ergeben sich Tagessätze anhand der Diagnose und Alters des Patienten.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse muss bei Aufnahme vorliegen! Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich!