Privatversicherte mit Beihilfeanspruch

Für Privatversicherte mit Beihilfeanspruch bietet die BetaGenese Klinik als Privatklinik für Psychosomatik, Psychiatrie und Psychotherapie 31 stationäre Therapieplätze für Patientinnen und Patienten vom Jugendlichen- bis ins Erwachsenenalter an.

Die teilstationäre Behandlung in der Tagesklinik gehört ebenfalls zum Behandlungsangebot der psychosomatischen Privatklinik am Rhein. Bei manchen Personen in der Privatversicherung gilt ein Beihilfeanspruch. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne vor Ihrer Aufnahme in der BetaGenese Klinik.

BetaGenese Kosten

BetaGenese Klinik für psychosomatische Erkrankungen

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Wir beraten Sie gern!

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+49 228 / 90 90 75 – 500

Für wen gilt der Beihilfeanspruch?

Die Rechtsgrundlage für den Beihilfeanspruch bei einer Privatversicherung bilden §§ 2 und 6 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Sie gelten als eine beihilfeberechtigte Person, wenn Sie eine/ ein

  • Beamtin oder Beamter,
  • Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger,
  • frühere Beamtin oder früherer Beamter sind.

Diese Personengruppen müssen sich nämlich privat versichern. Die Beihilfeberechtigung besteht, wenn und solange Dienstbezüge, Amtsbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Übergangsgebührnisse (Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die ab 31.12.2018 aus dem Dienst ausscheiden, haben gemäß § 31 Abs. 2 Soldatengesetz keinen Beihilfeanspruch), Witwen-, Witwer-, Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beihilfeanspruch auch während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge aus familienbezogenen Gründen bestehen.

Familienangehörige gelten als berücksichtigungsfähige Person, wenn sie

  • Ehegattin, Ehegatte oder Lebenspartnerin, Lebenspartner sind: Das Jahreseinkommen darf 20.878 Euro nicht übersteigen, zudem ist ein Anspruch aus einer gesetzlichen Krankenversicherung vorrangig.
  • Kinder haben, die im Familienzuschlag der beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind.

Private Krankenversicherungen und Beihilfeanspruch

Im Detail sieht die Regelung zur Krankheitskostenabsicherung für Staatsbedienstete so aus, dass sie im Falle einer Erkrankung Anspruch auf eine spezielle Form der finanziellen Unterstützung, die sogenannte individuelle Beihilfe, haben. Diese Unterstützung bedeutet, dass der jeweilige Dienstherr – also der Staat, für den der Beamte bzw. die Beamtin arbeitet – einen festgelegten Anteil der durch Krankheit entstehenden Kosten übernimmt. Diese Kosten können für die Beamten selbst, aber auch für deren direkte Angehörige, wie Ehepartner und Kinder, anfallen. Die genauen Bedingungen und Sätze dieser Kostenübernahme werden durch die Beihilfevorschriften geregelt, die je nach Bundesland oder auf Bundesebene variieren können.

Üblicherweise werden folgende Prozentsätze der Krankheitskosten erstattet: 50 Prozent für die Beamten selbst bzw. inkl. einem Kind (aktiver Dienst), 70 Prozent für aktive Beamte mit zwei Kindern, Pensionäre, deren Ehepartner:in und 80 Prozent für deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Beamte und ihre Familien im Krankheitsfall finanziell entlastet werden.

Um den Teil der Krankheitskosten abzudecken, der nicht durch die Beihilfe übernommen wird, besteht die Verpflichtung, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Beamte und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen können für diesen Zweck eine private Krankenversicherung wählen, die spezielle Tarife anbietet, die genau auf die individuellen Beihilfesätze abgestimmt sind. Dies gewährleistet, dass die verbleibenden Kosten, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind, vollständig versichert werden können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch sogenannte Beihilfeergänzungstarife weitergehende Zusatzleistungen abzusichern, um ein umfassenderes Schutzniveau zu erreichen und sich so gegen weitere finanzielle Risiken im Krankheitsfall abzusichern.

Unsere Öffnungs- und Bürozeiten des Patientenmanagements

Die BetaGenese Klinik ist durchgehend in Betrieb.

Erreichbarkeit des Patientenmanagements:

Montag bis Donnerstag: 08:00-18:00 Uhr

Freitag: 08:00-16:30 Uhr

Telefon:

+49 228 / 90 90 75 – 500

Unser Patientenmanagement unterstützt Sie bei den Formalia für die Kostenerstattung

Unser BetaGenese-Team der Abrechnung erstellt in Absprache mit Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag über die jeweiligen Behandlungskosten, die Sie bei Ihrer Krankenkasse für diese Kostenübernahme einreichen können.

Zusätzlich beraten und besprechen die erfahrenen Mitarbeiterinnen der Abrechnung und des Vertragswesens mit den Patientinnen und Patienten, wie Zusatzkosten am besten getragen werden können.

Aufnahme in der BetaGenese Klinik als privat versicherte Person mit Beihilfeanspruch

BetaGenese Kosten

Die private Krankenversicherung deckt in der Regel die Kosten anteilig zur Beihilfe für den Aufenthalt in der BetaGenese Klinik ab. Die Beihilfe stellt eine Vergleichsberechnung mit einer Universitätsklinik auf Grundlage des Bundespflegesatzes an (hier wird der PEPP-Entgeltkatalog zugrunde gelegt). Laut §§ 18 bis 21 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sind auch Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung beihilfefähig. Wir beraten Sie gerne und gehen mit Ihnen alle Kosten, mögliche Selbstbehalte durch die Beihilfe und Kostenübernahmen vor Ihrem Aufenthalt durch.

Nach einem individuellen Beratungsgespräch können Sie anhand der erhobenen Befunde einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung stellen. Um Ihren administrativen Aufwand zu verringern, stellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag zur Verfügung, den Sie direkt an Ihre Krankenversicherung weiterleiten können.

Auf den Antrag folgt dann eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenversicherung. Mit dieser Erklärung können wir einen Termin zur Aufnahme vereinbaren, um Ihren Therapieaufenthalt in der BetaGenese Klinik möglichst schnell beginnen zu können.

Psychotherapie für Privatversicherte

Bei privatversicherten Patientinnen und Patienten übernimmt in der Regel die Krankversicherung die entstehenden Behandlungskosten in der BetaGenese Klinik. Ob es einen Eigenanteil gibt, der zu entrichten ist, hängt ganz von der jeweiligen Versicherung ab.

Kostenübernahme für die Privatklinik als Kassenpatient

Wie gesetzlich versicherte Patient:innen mit einer Ausnahmegenehmigung ihrer Krankenkasse in der BetaGenese Klinik versorgt werden können.

Kosten für Selbstzahler

Auch wenn Sie nicht privatversichert sind, können Sie selbstverständlich aber ebenfalls gerne als Selbstzahler zu uns kommen. Wir unterbreiten Ihnen vor Ihrem Aufenthalt ein verbindliches Angebot.

BetaGenese Klinik: Ihre Vorteile

BetaGenese Klinik
  • Medizinische Rundum-Versorgung unter einem Dach
  • Exzellent ausgebildeten Fachärzten, Psychologen und Therapeuten
  • Breites Spektrum psychosomatischer Beschwerden
  • Moderne diagnostische Verfahren direkt vor Ort
  • Ganzheitliche psychosomatische Behandlung in Kooperation mit der Beta Klinik
  • Multimodales Behandlungskonzept, das unterschiedliche Therapieansätze vereint
  • Komfortables, attraktives Ambiente am Rheinufer
  • Kurzfristige Terminvergabe

Ihre Gesundheit – Unsere Kompetenz.